LKW - KASKOVERSICHERUNG Kurzinformation
über den Versicherungsschutz zur Maschinen- und Kaskoversicherung von
fahrbaren oder transportablen Geräten
Bedingungswerk: Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kasko-
Versicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 2008)
Versicherte Sachen: fahrbare und transportable
Maschinen, die im Maschinenverzeichnis aufgeführt sind, sowie einzeln
aufgeführte Zusatzgeräte und Zubehör.
Nicht versicherbar: Betriebs- und Hilfsstoffe wie Brennstoffe,
Chemikalien, Filtermassen, Kühlmittel, Reinigungs- und Schmiermittel.
Versicherte Gefahren: unvorhergesehen eintretende Schäden u.a.
durch
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Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit |
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Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler |
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Versagen von Meß-, Regel- oder
Sicherheitseinrichtungen |
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durch Wasser-, Öl- und Schmiermittelmange |
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durch Kurzschluß, Überstrom oder Überspannung |
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ein unmittelbar von außen her einwirkendes
Ereignis (Unfall) |
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durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder
Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie
durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen |
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durch Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben,
Überschwemmung oder Hochwasser |
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während der Dauer von Transporten |
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Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl
oder Raub |
Nicht versichert: Schäden u.a. durch: Verschleiß
/ Abnutzung
Versicherungsort: Österreich, alternativ EU oder Europa möglich
Versicherungssumme: der jeweils gültige Listenpreis einschließlich
Bezugskosten diverse Erstrisikosummen – je nach Anmeldung
Ersatzleistungen im Teilschadenfall
schadenbedingte Wiederherstellungs-kosten u.a. für
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Ersatzteile |
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Transport |
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De- und Remontage |
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Eil- und Expressfrachten |
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Bergung und Aufräumung |
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An- und Abreise der Monteure abzüglich nicht
ersatzpflichtiger Teile und des vereinbarten Selbstbehaltes |
im Totalschadenfall Zeitwert (ein Totalschaden
liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes der
Reste den Zeitwert übersteigen) jeweils abzüglich des Wertes der Reste und
des vereinbarten Selbstbehaltes.
Haftungsgrundlagen sind allein die vereinbarten Versicherungsbedingungen,
da diese Erläuterungen nur eine auszugsweise Darstellung geben können.
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