CMR - VERSICHERUNG Die CMR-Versicherung
(Frachtführer-Haftpflicht-Versicherung) ist in Österreich keine
Pflichtversicherung, allerdings jedem Frachtführer zum Existenzschutz
dringend anzuraten.
CMR ist internationales, übergeordnetes Recht und kann
auch nicht durch Sondervereinbarungen zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer rechtsverbindlich abgeändert werden.
Jeder, der gewerblich Ware transportiert, haftet nach
den Bestimmungen der CMR (Ausnahmen: Briefpost, Umzugsgut und
Leichentransporte)
Die Haftung des Frächters beginnt mit Übernahme des
Gutes und endet mit der Ablieferung.
Der Frachtführer haftet für Beschädigungen, Verluste
und Lieferfristüberschreitungen.
Je nach Geschäftstätigkeit empfehlen wir folgende
Deckungseinschlüsse:
Be- und Entladerisiko.
Art 29 CMR (Grobe Fahrlässigkeit) des Mitarbeiters muss
mitversichert sein.
Subsidiärdeckung.
Berge- Entsorgungs- und Vernichtungskosten.
Rechtsschutztangente (Abwehr unbegründeter
Forderungen).
Kabotagetransporte
Fährversicherung
Auf diesem Fachgebiet gibt es leider sehr wenige
Fachleute. Deshalb stellen wir bei Polizzenüberprüfungen immer wieder
größere Deckungslücken fest, die behoben werden müssen. Wenden Sie sich
diesbezüglich an unsere Spezialisten. Wir bieten Ihnen für Ihren Betrieb
maßgeschneiderte Konzepte, bei denen Schäden über die CMR Haftung hinaus
versichert sind. Und dies zu äußerst attraktiven Konditionen.
Versicherungsbüro Grünsteidl. Wir beraten ehrlich, wir betreuen
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